Was steckt dahinter?

Zum Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) gehören die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten, ganz gleich, ob sie den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben oder nicht. Die Deutsche Bundesbank ist eine dieser nationalen Zentralbanken. Vom ESZB unterscheidet sich das Eurosystem. Es umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben (Euro-Raum).

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist die zentrale Einrichtung der Währungsunion. Seit der Einführung des Euro zu Jahresbeginn 1999 ist sie die gemeinsame Zentralbank der 19 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den Euro eingeführt haben (Euro-Raum). Der EZB-Rat ist ihr oberstes Beschlussgremium. Vorrangiges Ziel des Eurosystems ist es, Preisstabilität im Euro-Raum zu gewährleisten und so die Kaufkraft des Euro zu erhalten. Der EZB-Rat zielt deshalb darauf ab, die Inflationsrate auf mittlere Frist unter, aber nahe 2% zu halten. Seit 2014 ist die EZB auch für die Bankenaufsicht im Euro-Raum zuständig.

Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan des Eurosystems. Er umfasst die sechs Mitglieder des Direktoriums der EZB und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten des Euro-Raums. Alle Mitglieder gehören dem EZB-Rat "ad personam" an, das heißt, sie entscheiden nicht als Interessenvertreter eines Staates oder einer Institution, sondern sie suchen als Fachleute gemäß ihrem persönlichen Ermessen nach der besten Geldpolitik für den gesamten Euro-Raum.