Was steckt dahinter?

Der Euro ersetzte am 1. Januar 1999 in den seinerzeit elf teilnehmenden Ländern die nationalen Währungen. In den ersten drei Jahren gab es den Euro nur als Buchgeld. Vom 1. Januar 2002 an wurde der Euro in allen zum Euro-Raum gehörenden Staaten auch als Bargeld eingeführt. In allen Euro-Ländern sind die auf Euro und Cent lautenden Banknoten und Münzen gesetzliches Zahlungsmittel. Die nationalen Zentralbanken der Euro-Länder bringen die Euro-Scheine und Euro-Münzen in Umlauf. In Deutschland sorgt die Deutsche Bundesbank dafür, dass Banknoten und Münzen immer in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Es gibt Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie zu 1 und 2 Euro. Banknoten werden in den Nennwerten von 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro ausgegeben.

Die Lebensdauer unserer Euro-Münzen und Euro-Banknoten ist begrenzt. Euro-Scheine kleinerer Stückelung (5, 10, 20 und 50 Euro) hast du sicher schon öfter gesehen oder selbst damit bezahlt. Mit ihnen wird häufiger bezahlt, ihre Abnutzung ist deshalb größer als bei den anderen Scheinen. Sie werden deshalb nach ein bis vier Jahren ersetzt. Banknoten größerer Stückelung (100, 200, 500 Euro) haben hingegen zum Teil eine Lebensdauer von bis zu zehn Jahren. Im Gegensatz zum Papiergeld unterliegen Münzen einer deutlich geringeren Abnutzung und können daher in der Regel jahrzehntelang verwendet werden.

Immer wieder kommt es vor, dass Bargeld beschädigt wird: Mal werden Euro-Banknoten aus Versehen zerrissen, mal von Haustieren angefressen, mal in der Waschmaschine mitgewaschen. Passiert dir so etwas, dann wird dir das beschädigte Geld unter bestimmten Bedingungen von der Deutschen Bundesbank ersetzt. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Teile, die du vorlegst, insgesamt größer sind als die Hälfte der Banknote. Auch beschädigte Cent- und Euro-Münzen ersetzt die Bundesbank, wenn die Münzen durch üblichen Gebrauch abgenutzt oder verschmutzt sind. Für Münzen wie für Scheine gilt: Sie werden nur ersetzt, wenn sie nicht mutwillig oder in betrügerischer Absicht beschädigt oder verändert worden sind.