Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken in Deutschland haben zurzeit insgesamt etwa 17 Millionen Mitglieder – die sogenannten "Genossen" (daher der Name). Zu den Genossenschaftsbanken zählen unter anderen Volks- und Raiffeisenbanken. Sie wurden im 19. Jahrhundert gegründet, um Handwerker, Bauern und kleinere Betriebe durch Kredite zu unterstützen. Sie waren die Banken der "Kleinen Leute", die bei anderen Kreditinstituten nur geringe Chancen hatten, sich Geld zu leihen, weil sie kaum Sicherheiten oder nur ein sehr geringes Einkommen hatten. Auf diese Weise konnte sich zum Beispiel ein Bauer Geld leihen, um sich Getreidesamen davon zu kaufen. Erst nach der Ernte zahlte der Bauer diesen Kredit mit Zinsen wieder zurück.

Kunde einer Genossenschaftsbank wird man bis auf wenige Ausnahmen nur, wenn man Mitglied der Bank geworden ist. Das geschieht ganz ähnlich wie bei einem Verein durch Beitrittserklärung, Zulassung durch den Vorstand und Ausstellung einer Urkunde. Außerdem erwirbt man noch Geschäftsanteile an der Bank, die verzinst werden und die man bei Austritt wieder zurück erhält. Mit den Geschäftsanteilen, die in der Satzung einer Genossenschaft geregelt sind, können sich Mitglieder einer Genossenschaft an deren Geschäftspolitik beteiligen. Die "Genossen" sind also nicht nur Kunden der Bank, sondern zugleich auch über ihre Anteile Mitglieder ihrer Bank. Das unterscheidet die Genossenschaftsbanken von zum Beispiel privaten Geldinstituten oder Sparkassen.