Was ist das Kinderfunkkolleg?

Das hr2-Kinderfunkkolleg bereitet Themen aus der Welt des Wissens für Kinder verständlich und ansprechend auf. Im hr2-Kinderfunkkolleg "Kohle, Cash und Pinkepinke" ging es um Themen aus dem Bereich Geld und ökonomische Bildung.

Das hr2-Kinderfunkkolleg Geld besteht aus:
  • Einer Sendereihe von insgesamt 25 Radiobeiträgen, die von Oktober 2015 bis November 2016 vierzehntägig samstags um 14.45 Uhr in der Kinderradiosendung Lauschinsel auf hr2-kultur zu hören war. Alle Beiträge sind als Podcast abrufbar unter kinderfunkkolleg-geld.de/themen.
  • Einer Webseite für Kinder, Lehrer und Eltern: kinderfunkkolleg-geld.de mit vielen zusätzlichen Audios, Filmen, Bildern und Texten zu den Themen der Sendungen.
  • Einem Bereich für die Schule, mit Unterrichtsmaterialien, Linktipps und weiteren Anregungen zu den Themen Geld und Ökonomische Bildung und einem medienpädagogische Bereich für die Zuhörförderung und die medienpraktische Arbeit.


In den Radiobeiträgen entwicklen Kinder zusammen mit Fachleuten Antworten auf Fragen rund um ein spezielles Themengebiet. Musik, Geräusche und Originaltöne sorgen für eine ansprechende Form.

Weil sich in zehn Minuten nicht die ganze Welt erklären lässt, verstehen sich die Beiträge als Anstoss, sich mit den jeweiligen Themen selbstständig weiter zu beschäftigen. Also: Ohren auf und los!

Sie wollen die Audio-Beiträge für den Unterricht nutzen?

Kein Problem. Die Speicherung der Podcasts der hr2-Kinderfunkkolleg-Sendungen ist gestattet und wird durch §47 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach dürfen Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung genauso wie Erziehungsinstitutionen der Jugendfürsorge Sendungen (Podcasts) herunterladen und im Unterricht verwenden.

§47 Urheberrechtsgesetz

"Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertragung der Werke auf Bild- und Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für die Heime der Jugendhilfe oder die staatlichen Landesbildstellen oder vergleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, dass dem Urheber wird eine angemessene Vergütung gezahlt wird."